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Der Begriff "Ökologische Baubegleitung", auch "Ökologische Bauüberwachung", macht deutlich, daß diese außerhalb der bisher üblichen Strukturen im Bauablauf steht. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche fachliche Unterstützung des Bauherrn und der Bauleitung, eine beratenden Mitwirkung im Bauablauf.
Dabei liegt das Augenmerk auf der -umweltverträglichen -genehmigungstreuen -fachgerechten -konfliktmindernden Vorbereitung und Umsetzung des Bauprozesses.
Das Aufgabenfeld umfasst
1. Umweltrechtliche Rahmenbedingungen 2. Laufende Kontrolle 3. Landschaftspflegerische Aufgaben und Leistungen
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1. Umweltrechtliche Rahmenbedingungen
Ermitteln der allgemein gültigen umweltrechtlichen RahmenbedingungenErmitteln der spezifischen und der lokal besonders relevanten Bedingungen, einschließlich der allgemeinen Anforderungen an den Schutz der Umwelt und der Landschaft im weiteren BaubereichErmitteln der Baubereiche mit erhöhtem UmweltrisikoErarbeitung von Richtlinien und Handlungshilfen für alle am Bau beteiligtenErarbeitung eines ökologischen NotfallplanesEinholung zusätzlich notwenig werdender Genehmigungen
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2. Laufende Kontrolle während des Vorhabens
Prüfung vorliegender Genehmigungen (z.B. Fäll- oder landschaftsrechtliche Genehmigungen)Kontrolle der Umsetzung von umweltspezifischen Anforderungen oder Auflagen aus den Genehmigungsunterlagen (Planfeststellung o.a.)Prävention zur Gewährleistung minimaler UmweltauswirkungenKontakt zum Vorhabenträger und den UmweltbehördenEinleitung notwendiger SchutzmaßnahmenKontrollgänge zur Einhaltung der AuflagenMitarbeiterbefragungen zu den Anforderungen und zur Einhaltung umweltschutztechnischer Bedingungen
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3. Landschaftspflegerische Aufgaben und Leistungen Darstellung der Inhalte des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP), der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP), der Entwurfsplanung (EP), sowie der AusschreibungsunterlagenFachliche Beratung der Bauleitung zur Vorbereitung landschaftspflegerischer ArbeitenZustandskontrolle auf den vorgesehenen AusgleichsflächenMitwirkung bei der Ausschreibung für landschaftspflegerische ArbeitenAbnahme des PflanzenmaterialsPrüfen der Einhaltung der im LBP, in der LAP und in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben während der AusführungSicherung der Vegetationsflächen gegenüber Bauprozessen und anderen EinflüssenZwischenabnahme (Bauabschnitte) der landschaftpflegerischen ArbeitenTreffen von Vorgaben zu weiterführenden Kontrollen in der Fertigstellungs- und EntwicklungspflegeGewährleistung regelmäßiger Kontrollgänge während des Fertigstellungszeitraumes der landschaftspflegerischen LeistungenFortlaufende Information des Vorhabenträgers; ggf. Beseitigung festgestellter MängelAbnahme der fertiggestellten landschaftspflegerischen Leistungen unter Beteiligung der zuständigen Behörden, EndabnahmeprotokollGewährleistung der erforderlichen Mitteilungen an die NaturschutzbehördenDokumentation aller Tätigkeiten (z.B. Mitarbeiterbefragungen, Pflanzenübernahmeprotokoll...)Kontakt |
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