Ökologische Baubegleitung

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Der  Begriff "Ökologische Baubegleitung", auch "Ökologische Bauüberwachung", macht deutlich, daß diese  außerhalb der bisher üblichen Strukturen im Bauablauf steht.


Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche fachliche Unterstützung des Bauherrn und der Bauleitung, eine beratenden Mitwirkung im Bauablauf.


Dabei liegt das Augenmerk auf der
   -umweltverträglichen
   -genehmigungstreuen
   -fachgerechten
   -konfliktmindernden
Vorbereitung und Umsetzung des Bauprozesses.


Das Aufgabenfeld umfasst


1. Umweltrechtliche Rahmenbedingungen
2. Laufende Kontrolle
3. Landschaftspflegerische Aufgaben und Leistungen


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PLATZHALTER
1. Umweltrechtliche Rahmenbedingungen


  • Ermitteln der allgemein gültigen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Ermitteln der spezifischen und der lokal besonders relevanten Bedingungen, einschließlich der allgemeinen Anforderungen an den Schutz der Umwelt und der Landschaft im weiteren Baubereich
  • Ermitteln der Baubereiche mit erhöhtem Umweltrisiko
  • Erarbeitung von Richtlinien und Handlungshilfen für alle am Bau beteiligten
  • Erarbeitung eines ökologischen Notfallplanes
  • Einholung zusätzlich notwenig werdender Genehmigungen





  • 2. Laufende Kontrolle während des Vorhabens


  • Prüfung vorliegender Genehmigungen (z.B. Fäll- oder landschaftsrechtliche Genehmigungen)
  • Kontrolle der Umsetzung von umweltspezifischen Anforderungen oder Auflagen  aus den Genehmigungsunterlagen (Planfeststellung o.a.)
  • Prävention zur Gewährleistung  minimaler Umweltauswirkungen
  • Kontakt zum Vorhabenträger und den Umweltbehörden
  • Einleitung notwendiger Schutzmaßnahmen
  • Kontrollgänge zur Einhaltung der Auflagen
  • Mitarbeiterbefragungen zu den Anforderungen und zur Einhaltung umweltschutztechnischer Bedingungen





  • 3. Landschaftspflegerische Aufgaben und Leistungen


  • Darstellung der Inhalte des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP), der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP), der Entwurfsplanung (EP), sowie der Ausschreibungsunterlagen
  • Fachliche Beratung der Bauleitung zur Vorbereitung landschaftspflegerischer Arbeiten
  • Zustandskontrolle auf den vorgesehenen Ausgleichsflächen
  • Mitwirkung bei der Ausschreibung für landschaftspflegerische Arbeiten



  • Abnahme des Pflanzenmaterials
  • Prüfen der Einhaltung der im LBP, in der LAP und in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben während der Ausführung
  • Sicherung der Vegetationsflächen gegenüber Bauprozessen und anderen Einflüssen



  • Zwischenabnahme (Bauabschnitte) der landschaftpflegerischen Arbeiten
  • Treffen von Vorgaben zu weiterführenden Kontrollen in der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege



  • Gewährleistung regelmäßiger Kontrollgänge während des  Fertigstellungszeitraumes der landschaftspflegerischen Leistungen
  • Fortlaufende Information des Vorhabenträgers; ggf. Beseitigung festgestellter Mängel
  • Abnahme der fertiggestellten landschaftspflegerischen Leistungen unter Beteiligung der zuständigen Behörden, Endabnahmeprotokoll
  • Gewährleistung der erforderlichen Mitteilungen an die Naturschutzbehörden



  • Dokumentation aller Tätigkeiten (z.B. Mitarbeiterbefragungen, Pflanzenübernahmeprotokoll...)





  • Kontakt

     



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