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Baumdiagnose
In Abgrenzung zur einfachen Baumkontrolle ist die Baumdiagnose die eingehende Untersuchung eines Baumes auf mögliche Schäden, welche die Bruch- oder Standsicherheit des Baumes beeinträchtigen können.
Wurzel, Stamm und Krone werden zunächst ausführlich auf sichtbare Schadmerkmale untersucht. Manche Schäden sind äußerlich nicht direkt erkennbar, können aber vom fachkundigen Gutachter anhand von besonderen Wuchsmerkmalen erkannt werden.
Treten z.B. Pilzfruchtkörper auf, muss der Pilz bestimmt und sein Gefährdungspotential für den Baum eingeordnet werden. Falls erforderlich wird der Baum bestiegen, oder mit technischen Mitteln weiter untersucht.
Das Standardverfahren ist die Beurteilung des Gewächses nach der Methode Visual Tree Assessment (kurz VTA). Die VTA-Methode ist eine standartisierte, weltweit verbreitete und von deutschen Gerichten allgemein akzeptierte Methode zur Baumkontrolle.
Sie interpretiert die Körpersprache der Bäume und hilft deren Warnsignale zu deuten. Mögliche Defekte können so nachvollziehbar bestätigt oder ausgeschlossen werden. Die Befunde werden ausführlich bewertet und dokumentiert.
VTA hilft, die nur scheinbar gefährlichen Bäume von wirklich gefährlichen zu unterscheiden und damit, wertvolle Bäume zu erhalten. Sie eignet sich sehr gut, bei Unfällen und anderen Ereignissen unbegründete Schadenersatzansprüche abzuwehren und begründete Schadenersatzansprüche durchzusetzen. VTA ist daher auch ein Beitrag zum Rechtsfrieden. |
Die VTA-Methode erfolgt in drei Teilschritten: 1. Symptomerkennung - Körpersprache der Bäume - Reparaturanbauten - Das Gesicht der Rinde - Kronenausformung und Belaubung - Pilzfruchtkörper - Standortmerkmale 2. Defektbestätigung und Vermessung - Bohrtechniken (die weitgehend unschädlich sind) sowie u.U. Holzfestigkeitsmessung mit Fractometer - Jahrringanalyse 3. Bewertung - Versagenskriterien für hohle und faule Bäume - Versagenskriterien für Wurzelschäden - Versagenskriterien für gesunde aber hohe Bäume
Eine fachgerechte Baumdiagnose und Baumwertermittlung sollte nur von entsprechend qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Diese können auch die Schadenhöhe bei Teilschäden (z.B. durch Anfahrschäden, unfachgerechten Baumschnitt, Abgrabungen) berechnen. Sie haben Fragen?Sprechen Sie mich an! |
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