Baum- und Gehölzwert

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Baum- und Gehölzwertermittlung


Die Wertermittlung bei Bäumen, Gehölzen und anderem Aufwuchs erfolgt in Deutschland analog dem sogenannten Sachwertverfahren der Grundstückswertermittlung.


Dieses Verfahren erlangte als "Methode Koch" in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1975 höchstrichterliche Anerkennung (NJW 1975, 2061 u. VersR 1975, 1047). Dabei wird von der Tatsache ausgegangen, dass Bäume und Sträucher wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind und somit maßgeblich zu dessen Wert beitragen.


So kann der privatrechtliche Schadenersatzanspruch bei der Beschädigung oder Zerstörung von Gestaltungs-oder Schutzgrün genauso ermittelt werden wie bei Fällen der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentlich-rechtliche Zwecke.


Bei der Wertermittlung ist die Art und Funktion des Gehölzes entscheident. Hier kann auch beurteilt werden, ob erhaltende Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind.




Die Wertermittlung ist bei


Laubgehölzen
Nadelgehölzen
Immergrün
Stauden
Rosen
Rhododendren
Bodendeckern
Hecken

und selbst bei Kletterpflanzen und Rasenflächen treffsicher möglich.


In die Wertermittlung gehen ein: Gehölzkosten, Pflanzkosten, Anwachspflegekosten, das Anwachsrisiko sowie die Zinsen auf diese Kosten während der weiteren Herstellungszeit des Gehölzes bis zum Erreichen seiner Funktion.
Daneben sind Alterswertminderungen und Wertminderungen durch Schäden zu berücksichtigen. Zur Beurteilung von Schädigungen ist oft eine eingehende Diagnose erforderlich.


Ist Aufwuchs auf Ihrem Grundstück beschädigt?
Hat der Versicherer des Schädigers Ihnen ein Angebot gemacht?



Lassen Sie den Sachverhalt prüfen!






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